35 15. Subsumtion 15.1 Grundtatbestand Gestützt auf den erstellten Sachverhalt hat der Beschuldigte mit den früheren Mitbeschuldigten den objektiven und subjektiven Tatbestand von 19 Abs. 1 lit. a, b, c, d und g BetmG erfüllt. Nachdem D.________ und C.________ bereits seit Anfang Februar 2019 an der Vorbereitung zum Aufbau der Hanf-Indooranlage beteiligt waren, belieferte der Beschuldigte die Hanf-Indooranlage im April / Mai 2019 erstmals mit Stecklingen.