Während der Beschuldigte behauptete, es sei bei allen Telefonaten um die Lampen gegangen, lieferte F.________ während des gesamten Strafverfahrens keine plausible Erklärung zu den telefonischen Kontakten zwischen ihm und dem Beschuldigten und machte Erinnerungslücken geltend, was in Anbetracht der Frequenz der Kontakte nicht zu überzeugen vermag. Auch sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die erste Ernte bekanntlich im Sommer 2019 kaputt ging und in der Folge neue Stecklinge beschafft werden mussten. Dass es sich beim Beschuldigten in Tat und Wahrheit um den Lieferanten der Stecklinge handelt, geht nicht zuletzt aus den Aussagen von C.____