Anlässlich der parteiöffentlichen Einvernahme vom 5. Dezember 2019 (pag. 389 ff.) bestätigte C.________, bisher die Wahrheit gesagt zu haben und nicht mehr sagen zu wollen, als er schon erzählt habe (pag. 390 Z. 28 und pag. 391 Z. 47). Vor der Vorinstanz verneinte er die Frage, ob die Person, die ihm Stecklinge verkauft habe, im Gerichtssaal anwesend sei (pag. 1752 Z. 42). Den Namen des Lieferanten der Setzlinge habe er nicht herausfinden können. Sowohl der Name, den er (gemeint: der Lieferant) ihm gesagt habe, als auch weitere Angaben («gross mit CBD-Anlage», Grossverteiler) hätten nicht gestimmt. Er habe gesagt, er habe eine riesengrosse Firma, also CBD-Firma (pag.