Nach Auffassung der Kammer spricht die Anzahl an nachgewiesenen Kontakten gegen die Version des Beschuldigten, zumal unwahrscheinlich scheint, dass es den involvierten Personen dabei lediglich um Lampen ging. So gab der Beschuldigte selbst vor oberer Instanz zu Protokoll, als er im Juni/Juli 2019 in H.________(Ortschaft) vorbeigegangen sei, sei mit den Lampen eigentlich alles in Ordnung gewesen. Irgendetwas sei falsch eingesteckt gewesen, er könne sich nicht genau erinnern (pag. 2233 Z. 143 ff.).