Die Kammer kann sich dieser Einschätzung vollumfänglich anschliessen. Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen werden, sind insbesondere auch die Aussagen des Beschuldigten, welche vor oberer Instanz nun erstmals vorliegen, nicht geeignet, dieses Gesamtbild zu entkräften. Anlässlich der Durchsuchung der Räumlichkeiten der Indooranlage in H.________(Ortschaft) wurde in der Halle B ein Zigarettenstummel aufgefunden, auf welchem ein DNA-Profil isoliert werden konnte. Die Auswertung ergab, dass das DNA-Profil des Beschuldigten mit jenem auf der Spur übereinstimmt (pag.