25 versuche nun, die belastenden Beweismittel zu entkräften. Es handle sich hierbei aber um Schutzbehauptungen, welche sich nicht durch die Aussagen der anderen Beschuldigten bestätigen liessen. Es sei davon auszugehen, dass die Lampen von Anfang an gebraucht worden seien. Dazu passe wiederum die Aussage von C.________, welcher ausgesagt habe, den Lieferanten der Stecklinge Ende Oktober/Anfang November 2018 in Zürich getroffen zu haben. Fakt sei auch, dass der Beschuldigte grundsätzlich Stecklinge produziert habe (pag. 2243 f.).