hatte bekanntlich die gleiche Nummer unter dem Namen «AB.________(gleicher Vorname wie A.)» gespeichert. Die Nummer habe bekanntlich auf die Frau des Beschuldigten gelautet, die an der gleichen Adresse wohnhaft gewesen sei. Es sei offensichtlich, dass der Beschuldigte diese Nummer verwendet habe. Er habe vor oberer Instanz nun auch sinngemäss bestätigt, Telefonate geführt zu haben. Es seien mehrere Telefonate über einen Zeitraum von eineinhalb Monaten (Juni–August 2019) gewesen. Es stelle sich die Frage, weshalb so oft habe telefoniert werden müssen, wenn es nur einmal ein Problem mit den Lampen gegeben habe.