Dies habe aber keiner der früheren Mitbeschuldigten so geschildert. Der Beschuldigte versuche, im Nachhinein eine Erklärung für die aufgefundene Spur nachzuschieben. Es gebe überdies weitere Hinweise, wonach der Beschuldigte mit der Indooranlage in Verbindung gestanden sei. C.________ habe ausgesagt, es seien zwei Mal Setzlinge vom gleichen Lieferanten gekauft worden, wobei mit dem Lieferanten abgemacht gewesen sei, dass er diese nach 13 Wochen wieder zurückkaufe. Weiter habe er ausgesagt, den Verkäufer der Stecklinge etwa Ende Oktober/Anfang November 2018 in einer Shisha-Bar in der Nähe des Y.___