24 Stecklinge geliefert hätte, hätte es diese geben müssen. Die erste Lieferung müsse ja vor Juli 2019 erfolgt sein, zumal diese noch habe wachsen müssen. Die Kontakte liessen gerade auch nicht den Schluss zu, dass – wie die Anklage meine – der Beschuldigte sich bereits Ende 2018 mit den anderen Beschuldigten zusammengeschlossen habe, um eine Hanf-Indooranlage zu betreiben. Dies sei pure Spekulation. Es gebe keine Beweismittel, welche auf eine Beteiligung des Beschuldigten am Betrieb der Anlage hindeuten würden.