12.2.2 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung argumentierte, der Beschuldigte habe vor oberer Instanz eingeräumt, von D.________ im Juni/Juli 2019 angefragt worden zu sein, ob er Lampen für die Anlage in H.________(Ortschaft) liefern könne. Der Beschuldigte habe dann im Juli 2019 70 Lampen verkauft. Weiter habe der Beschuldigte angegeben, wegen dieser Lampenlieferung mit D.________ und F.________ in Kontakt gestanden und sogar einmal bei der Anlage in H.________(Ortschaft) gewesen zu sein. Stecklinge habe er hingegen nicht geliefert.