23 der Staatsanwaltschaft des Kantons AC.________(Ortschaft)). Im Zuge einer Hausdurchsuchung konnte am 25.06.2015 in den Kellerräumlichkeiten eines Einfamilienhauses in AC.________ (Ortschaft) eine sich in Betrieb befindende Hanf-Indooranlage mit 648 Hanfpflanzen sichergestellt werden (p. 259). Auch im Urteilszeitpunkt ist A.________ nach wie vor im CBD-Business aktiv tätig. So geht aus dem Schweizerischen Handelsamtblatt SHAB vom 03.02.2021 hervor, dass die M.________ GmbH mit A._____