Dass sich A.________ nicht nur in der Z.________(Lokal) mit C.________ getroffen hat und auch sonst nicht rein zufällig mit F.________ und D.________ telefonischen Kontakt hatte, sondern sich auch mindestens einmal in den Räumlichkeiten der Hanf-Indooranlage in H.________(Ortschaft) aufgehalten haben muss, beweist die Auswertung des im Raum B der Hanf-Indooranlage gefundenen Zigarettenstummels (Ass. 015). Die Auswertung hat ergeben, dass der Zigarettenstummel dem DNA- Profil von A.________ zugeordnet werden kann (vgl. p. 277). Eine andere Erklärung, wie der Zigarettenstummel mit der DNA von A.________ in die Hanf-Indooranlage gelangt ist, ist nicht ersichtlich.