Die Ermittlungen der Kantonspolizei Bern haben zudem ergeben, dass die Z.________ (Lokal), AA.________ (Adresse) 15 Autominuten und acht Kilometer vom Domizil von A.________ liegt, wobei sich in der Nähe das Y.________ (Sportstätte) befindet (p. 259). Angesichts dessen liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass C.________ A.________ in jener Bar kennengelernt hat. Weiter ist A.________ gemäss der erkennungsdienstlichen Erfassung des Kantons Basel-Land 176cm gross und von mittlerer Statur. Dem Schweizer Pass (.________) vom 12.03.2015 geht hervor, dass er 178cm gross ist und dunkles Haar trägt (p. 259). Damit trifft die von C.________ zu Protokoll gegebene Personenbeschreibung auf A.__