Wie hoch der THC-Gehalt im Zeitpunkt des Bezugs der Stecklinge war und im Zeitpunkt der Ernte gewesen wäre, muss offenbleiben. Im Einklang mit der Vorinstanz ist unter Berücksichtigung der Messungenauigkeit vom jeweils tiefst möglichsten Messwert auszugehen, womit sich beweiswürdigend erstellen lässt, dass von den insgesamt sichergestellten 2'520 Hanfpflanzen 1'180 Pflanzen (Halle 1/A; p. 301) einen THC- Gehalt von 1.6% und 1'340 Pflanzen (Halle 2/B, p. 302) einen THC-Gehalt von 1.0% aufwiesen. Folglich ist von einer Gesamtmenge von 50.4 kg betäubungsmittelfähigem Cannabis auszugehen.