GmbH und es zeige sich, dass er in das Gewerbe mit dem Verkauf von Stecklingen involviert sei. Dies zeige nicht zuletzt auch das im Kanton Zürich hängige Verfahren gegen den Beschuldigten, wo wiederum eine Indooranlage und ausgebliebene Tests Thema seien (pag. 2244). 12.1.3 Erwägungen der Kammer In der Lagerhalle am G.________(Strasse) in H.________(Ortschaft) wurden anlässlich der Hausdurchsuchung vom 27. August 2019 zwei Hanf-Indooranlagen sichergestellt (pag. 221 ff., vgl. auch pag. 298 und 300).