Es stimme, dass der THC- Gehalt bei den sichergestellten Pflanzen tief gewesen sei. Es gelte aber zu berücksichtigen, dass dieser sich mit zunehmendem Wachstum weiter erhöht hätte, wie es auch der Sachverständige Dr. X.________ vor der Vorinstanz zu Protokoll gegeben habe. Aber auch in der Wachstumsphase sei der relevante Grenzwert erreicht resp. überschritten gewesen. Der Beschuldigte sei mittlerweile auch Geschäftsführer der M.________ GmbH und es zeige sich, dass er in das Gewerbe mit dem Verkauf von Stecklingen involviert sei.