Es würden keine Hinweise auf die Durchführung von Labortests vorliegen. Auch sei für den gewerblichen Indoor-Anbau eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich, welche weder eingeholt noch beantragt worden sei. Sodann habe C.________ ausgesagt, dass es für die gekauften Stecklinge keine Belege gegeben habe. Eine Investition von CHF 50'000.00 ohne Quittung