Der THC-Gehalt der Pflanzen wäre vorliegend noch weiter angestiegen. Der Beschuldigte habe bis zur Berufungsverhandlung die Aussagen verweigert und nie geltend gemacht, dass es sich um CBD-Hanf gehandelt habe (pag. 2242). Gerade weil man es den Pflanzen nicht ansehe, müsse man beim CBD-Anbau sehr aufpassen, dass der THC-Gehalt nicht zu hoch gerate. Die Beschuldigten hätten nichts vorweisen können, wonach es sich um CBD-Hanf gehandelt habe. Es würden keine Hinweise auf die Durchführung von Labortests vorliegen.