Der Elefant im Raum sei, weshalb die anderen Beschuldigten keine Berufung erklärt hätten. Mit Blick auf deren Herkunft und einer drohenden Landesverweisung habe dies aber verteidigungstaktisch durchaus Sinn gemacht (pag. 2241 f.). 12.1.2 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte, es sei allen Beteiligten und insbesondere auch dem Beschuldigten bewusst gewesen, dass es nicht um den Anbau von CBD-Hanf, sondern Drogenhanf gegangen sei. Der THC-Gehalt der Pflanzen wäre vorliegend noch weiter angestiegen.