Selbst wenn vorliegend die Stecklinge getestet worden wären, müsste aufgrund des geringen THC- Werts der Pflanzen in der Wachstumsphase davon ausgegangen werden, dass die Stecklinge einen sehr tiefen THC-Gehalt gehabt hätten. Nach Auffassung der Verteidigung lasse sich nach dem Gesagten nicht einmal erstellen, dass die in der Anlage beteiligten Personen – worunter sich der Beschuldigte nicht befunden habe – bewusst THC-Hanf anbauen wollten. Der Elefant im Raum sei, weshalb die anderen Beschuldigten keine Berufung erklärt hätten.