Bei Zeuge W.________ habe sich gezeigt, dass seine Erfahrungen im Hanfanbau beschränkt seien. Cannabis werde regelmässig «indoor» angebaut, weil man sämtliche Faktoren, namentlich das Licht, beeinflussen könne. Diese Anbaumethode funktioniere bei CBD-Hanf, medizinischem Hanf wie auch bei illegalem Hanf gleich. Entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft könne man aus dem technischen Aufwand, der betrieben worden sei, nicht ableiten, was angepflanzt werden sollte. Dies habe auch die Vorinstanz zutreffend erkannt. Der Sachverständige Dr. X.__