Es habe geheissen, die [Genetik] solle nicht zu fest nach aussen gelangen (pag. 2238 Z. 389 f.). Das Berner Verfahren betreffend habe er keine Stecklinge verkauft (pag. 2238 Z. 399). Auf Frage, ob er 2019 mit seiner Firma Stecklinge verkauft habe, antwortete der Beschuldigte, die habe es zu dieser Zeit noch gar nicht gegeben. Er habe mal bei der T.________ GmbH, einer CBD-Stecklingsproduktion, gearbeitet. Nachdem sich deren Inhaber verstritten hätten, sei einer davon nach N.________(Ortschaft) gegangen, welcher ihn (gemeint: den Beschuldigten) angerufen und gefragt habe, ob sie gemeinsam etwas starten wollen (pag.