2235 Z. 236). Zur Frage, woher er diese Lampen habe, führte der Beschuldigte aus, früher mal Leute kennengelernt zu haben, die gebrauchte Gewächshauslampen aus Holland in die Schweiz importiert hätten (pag. 2235 Z. 242 ff.). Auf Vorhalt, wonach C.________ auch ausgesagt habe, der Lieferant der Stecklinge hätte die Ernte wieder zurückkaufen sollen, sagte der Beschuldigte aus, er habe eigentlich wenig mit Blütenhandel zu tun gehabt (pag. 2235 Z. 246 ff.). Mit seinem eigenen Geschäft biete er nur Stecklinge an. Ab und zu sei es vorgekommen, dass er in CBD-Hanf bezahlt worden sei, welchen er habe weiterverkaufen müssen, um zu seinem Geld zu kommen.