Z. 212 f.). Auf Nachfrage ergänzte er, dass ihm gesagt worden sei, sie wollten es (gemeint: die Indooranlage) ausbauen und bräuchten mehr Lampen (pag. 2234 Z. 219 f. und pag. 2253 Z. 222 ff.). Zu D.________ erklärte der Beschuldigte, sie würden sich aus der CBD-Branche kennen. Auf Vorhalt, wonach er selbst mit D.________ Anfang August 2019 zweimal telefoniert habe und D.________ ausgesagt habe, nicht mehr zu wissen, worum es gegangen sei, verwies der Beschuldigte wiederum auf die Lampen (pag. 2235 Z. 228 und Z. 233). Sie hätten eine rein geschäftliche Beziehung gehabt und sich früher nicht gekannt (pag. 2235 Z. 236).