16 wenn es sich um THC handle – lasse man Leute eigentlich nicht in die Räume. Es sei ihm so vorgekommen, als wäre alles normal, sonst hätte man ihn wohl nicht reingelassen (pag. 2233 Z. 171 ff.). Auf Hinweis, wonach er sowohl im Zürcher Strafverfahren als auch nun an der Berufungsverhandlung ausgesagt habe, vorliegend keine Stecklinge geliefert, sondern Lampen gekauft zu haben, und auf Frage, warum er dies im Verfahren bisher nie so ausgesagt habe, erklärte der Beschuldigte, die Verteidigung habe das, was man gegen ihn gehabt habe, als zu wenig erachtet.