2233 Z. 166). Auf Vorhalt, wonach seine DNA in einer der beiden Hallen aufgefunden worden sei, in welcher sich die Indooranlage in H.________(Ortschaft) befunden habe, erklärte der Beschuldigte, mal dort gewesen zu sein. D.________ habe ihn mal angerufen und ihm gesagt, etwas funktioniere nicht, worauf hin F.________ ihn abgeholt und mit ihm dorthin gefahren sei. Er habe gedacht, es habe CBD dort. Normalerweise –