Dann sei er dorthin gegangen und habe es sich angeschaut. Es sei eigentlich alles in Ordnung gewesen mit den Lampen, irgendwas sei falsch eingesteckt gewesen. Er könne sich nicht genau erinnern (pag. 2233 Z. 140 ff.). Es sei im Juni/Juli gewesen und er habe mit D.________ Kontakt gehabt (pag. 2233 Z. 148 und 151). C.________ habe er das erste Mal an der Verhandlung in P.________(Ortschaft) gesehen (pag. 2233 Z. 155 f.). Auf Vorhalt, wonach Letzterer ausgesagt habe, der Lieferant der Stecklinge sei ein Schweizer in etwa seiner Grösse gewesen, schlank und mit dunklen Haaren, sagte der Beschuldigte, er wisse nicht, wie er (gemeint: C.________) darauf gekommen sei.