10. Bestrittener/unbestrittener Sachverhalt Während der Beschuldigte bis hin zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung von seinem Aussage- und Mitwirkungsverweigerungsrecht Gebrauch machte, äusserte er sich vor oberer Instanz erstmals zu den Vorwürfen. Dabei bestritt er, gemeinsam mit C.________, F.________ und D.________ in der Zeit von mind. 19. Dezember 2018 bis 4. Dezember 2019 in H.________(Ortschaft) eine Hanfindooranlage betrieben und finanziert sowie Hanf beschaffen und angebaut zu haben zwecks Gewinnung von Betäubungsmitteln. Insbesondere habe er keine Stecklinge hierfür geliefert.