Der Beschuldigte verkaufte C.________ ca. im Frühling 2019 850 bis 880 Stecklinge Hanf für CHF 4000.00 sowie anfangs August 2019 2200 Stecklinge (THC-Wert mehr als 1%) für CHF 7800.00. Die Stecklinge wurden von Bandenmitgliedern in Töpfe gepflanzt und auf die beiden Räume aufgeteilt. C.________, als Mieter der Räume und Betreiber der Anlage, D.________ und F.________ kümmerten sich in der Folge abwechslungsweise bzw. gemeinsam um den Unterhalt der Anlage und die Pflege und Bewässerung der Hanfpflanzen.