Zum Zwecke darin eine Hanfindooranlage aufzubauen, arbeiteten der D.________, F.________ und C.________ ab März 2019 am Um- bzw. Ausbau der Halle. Gemeinsam errichteten sie Gipswände, deckten Fensteröffnungen ab, installierten Lampen, besorgten Dünger und Schädlingsbekämpfungsmittel, richteten die Bewässerung sowie Lüftung ein etc. Insbesondere D.________ sowie C.________ besorgten das benötigte Material wie Lampen, Erde, Töpfe etc. So richteten die Beschuldigten zwei voneinander getrennte Räume ein, welche beide für den Betrieb einer Hanfindooranlage ausgerüstet wurden.