Das erforderliche Umnutzungsgesuch zuhanden der Gemeinde wurde nicht eingereicht. Vielmehr trafen der Beschuldigte und die übrigen Bandenmitglieder — im Wissen um die Illegalität des angebauten Hanfs — die notwendigen Vorkehrungen, um den Aufbau und Betrieb der Hanfindooranlage geheim zu halten (abdecken der Fensteröffnungen, unterlassene Information der Gemeinde etc.).