Der Beschuldigte, C.________, F.________ und D.________ fanden sich Ende 2018 / anfangs 2019 zusammen, um in H.________(Ortschaft) eine Hanfindooranlage zu betreiben, wobei alle Beteiligten wussten bzw. wissen mussten, dass es sich bei den Stecklingen um Hanf mit einem THC-Gehalt höher als 1% und nicht um CBD-Hanf handelte. Ein entsprechendes Zertifikat, welches bestätigte, dass es sich um CBD-Hanf handelt, lag nicht vor. Auch wurde keine Überprüfung durch ein Labor o.ä. veranlasst. Das erforderliche Umnutzungsgesuch zuhanden der Gemeinde wurde nicht eingereicht.