6.3 Vorbringen der Parteien 6.3.1 Argumente der Verteidigung Der Beschuldigte liess vor erster Instanz vorbringen, bis auf die parteiöffentlichen Einvernahmen seien sämtliche Aussagen gegen den Beschuldigten unverwertbar. In der Verfügung der Vorinstanz vom 17. Juni 2021 sei eine gegenteilige Meinung geäussert worden, wobei man sich über die bundesgerichtliche Rechtsprechung hinweggesetzt habe. Eine belastende Aussage müsse nochmals ohne Vorhalt wiederholt werden. C.________ habe seine Aussage verweigert; F.________ habe gesagt, er kenne keinen A._______