2. Eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes sei im Berufungsurteil festzuhalten. 3. Die Kosten des gesamten Strafverfahrens, einschliesslich des Berufungsverfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 4. A.________ sei eine angemessene Entschädigung für seinen Verteidigungsaufwand gemäss der heute eingereichten Honorarnote zu gewähren. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in der Berufungsverhandlung vom 8. Oktober 2024 folgende Anträge (pag. 2254 f.; Hervorhebungen im Original): I.