Mit Eingabe vom 24. September 2024 reichte Rechtsanwalt Dr. B.________ für den Beschuldigten bezugnehmend auf die Aktenedition S-2/2024/10032805 die Stellungnahme der Verteidigung in diesem Verfahren zu den Akten (pag. 2220 ff.). Sodann wurde der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung erneut zur Person und Sache einvernommen (pag. 2230 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt Dr. B.________ stellte namens des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung vom 8. Oktober 2024 folgende Anträge (pag. 2249; keine Hervorhebungen): 1. A.________ sei freizusprechen.