3 Schuldspruch (Qualifikation Bandenmässigkeit) und die Bemessung der Strafe (pag. 1976 ff.). Eine durch einen weiteren Beschuldigten, D.________, frist- und formgerecht angemeldete und erklärte Berufung wurde mit Eingabe vom 23. April 2024 (pag. 2057) zurückgezogen, womit auch die ihn betreffende Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft dahinfiel und das Verfahren mit Beschluss SK 23 480 der 1. Strafkammer vom 24. Mai 2024 den Beschuldigten D.________ betreffend als erledigt abgeschrieben wurde (pag. 2079 ff.).