2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt Dr. B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 3. Juli 2023 innert Frist die Berufung an (pag. 1858 f.). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 17. Oktober 2023 und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 1939 f.). Am 7. November 2023 reichte Rechtsanwalt Dr. B.________ frist- und formgerecht die Berufungserklärung ein. Rechtsanwalt Dr. B.________ focht das vorinstanzliche Urteil insoweit an, als in Abänderung von Bst.