Die Löschung des von E.________ erstellten DNA-Profils (PCN .________) durch das zuständige Bundesamt braucht keine Zustimmung (Art. 16 Abs. 1 lit. c DNA-ProfilG). 6. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 lit. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 lit. e und Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG).