1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 7’899.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). [Kostentabelle] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 225.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 7’674.35 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). G. WEITERE VERFÜGUNGEN 1. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt wurde.