17.4 Den Akten ist zu entnehmen, dass die Kameraaufnahmen von der JVA C.________ ausgewertet wurden und dabei festgestellt werden konnte, dass der Beschwerdeführer einem Miteingewiesenen einen leichten Stoss gegen den Schulterbereich gab (amtliche Akten 2023.SIDGS.483, pag. 2). Dieses Verhalten führte unter anderem zur streitgegenständlichen Disziplinarverfügung vom 22. Mai 2023 (amtliche Akten 2023.SIDGS.483, pag. 3). Bei den erwähnten Kameraaufnahmen handelt es sich demnach um elektronische Aufzeichnungen, die geeignet sind, eine Grundlage des Disziplinarentscheides zu bilden.