14. Auf die Beschwerde vom 18. Oktober 2023 ist mit Ausnahme des Eventualbegehrens einzutreten. 15. Die Kognition der Strafkammer richtet sich nach Art. 80 VRPG. III. Materielles 16. Für den weitgehend unbestrittenen Sachverhalt kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (amtliche Akten 2023.SIDGS.483, pag. 57 f. E. 4.1).