2020, Art. 32 N. 13 und 22). 3 Der Beschwerdeführer beantragt in seinem Eventualbegehren, dass ihm gegenüber allenfalls ein schriftlicher Verweis auszusprechen sei (pag. 2). Er begründet dies damit, dass sein Verhalten nicht als schwerer Fall von unanständigem, di- stanz- und/oder respektlosem Verhalten, welches mit einer Busse sanktioniert werden müsse, gelte (pag. 14 f.). Wie im Nachfolgenden zu zeigen sein wird (vgl. Ziff.