2 7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 20. Oktober 2023 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 27 f.). 8. Mit Schreiben vom 10. November 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 33 f.).