1. Dem Beschwerdeführer sei die Videoaufnahme zur Stellungnahme zuzustellen. 2. Der Entscheid der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern vom 8. September 2023 sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, ersatzlos aufzuheben. 3. Für die Beschwerde an die Sicherheitsdirektion sei der Beschwerdeführer angemessen zu entschädigen. 4. Eventualantrag: Allenfalls sei ein schriftlicher Verweis gegenüber dem Beschwerdeführer auszusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.