2. Mit Beschwerde vom 25. Mai 2023 gelangte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, an das Amt für Justizvollzug und beantragte die Gewährung der vollständigen Akteneinsicht unter Ansetzung einer Frist zur Ergänzung der Beschwerde sowie die ersatzlose Aufhebung der Dispziplinarverfügung vom 22. Mai 2023, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (amtliche Akten 2023.SIDGS.483, pag. 7 ff.).