die an Rechtsanwältin M.________ für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 2’538.05 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von C.________, Rechtsanwalt D.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: