C.________ wird schuldig erklärt: des Raubes, begangen am 11. Juni 2022 in F.________(Ortschaft) und in Anwendung der Art. 40, 43, 44, 47, 49 Abs. 2, 93, 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 68 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. November 2024. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 3 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet.