67 B. C.________ I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 2. Juni 2023 (PEN 22 339-342) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. C.________ der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 14. Juni 2022 in L.________(Ortschaft), schuldig erklärt wurde; 2. C.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt wurde, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde;