3. Es wird festgestellt, dass der durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Urteil vom 10. September 2021 für eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu CHF 100.00 sowie der durch die Staatsanwaltschaft Oberland mit Urteil vom 24. März 2022 für eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährte bedingte Strafvollzug mit Strafbefehl vom 21. September 2023 widerrufen und eine Gesamtgeldstrafe ausgesprochen wurde. 4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für die nachträglichen richterlichen Entscheide (Widerrufe) von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. **********