A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. A.I.1.1. und A.I.1.2. sowie in Anwendung der Art. 40, 41, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 lit. b und c, 134, 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die vorläufige Festnahme von 1 Tag und die Untersuchungshaft im Umfang von 21 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (2/3), ausmachend CHF 8'019.10.